Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Durchführung von Fahrtechnikseminaren bei bikelounge
I. Abschluß des Vertrages für einen Fahrtechnikseminar
1. Mit der Anmeldung, die schriftlich, per Email, mündlich oder
telefonisch vorgenommen werden kann, bietet der Kunde bikelounge,
Axel Brinkmann (im folgenden "Veranstalter" genannt), den
Abschluss eines Vertrages zur Teilnahme an einem Fahrtechnikseminar
verbindlich an.
2. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Veranstalter in Form
der Zusendung einer Anmeldebestätigung zustande. Der Kunde erhält
diese in Form einer Email oder als schriftliche Bestätigung.
Mündliche oder telefonische Anmeldezusagen gelten als in Inaussichtstellung
einer Annahme. Gütlig ist die Annahme mit der Absendung der Bestätigung.
3. Weicht die Vertragsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab,
so liegt ein neues Angebot vor, an das der Veranstalter zehn Wochentage
ab Absendung der Anmeldebestätigung gebunden ist und das der
Kunde innerhalb dieser Frist durch ausdrückliche oder schlüssige
Erklärung (Zahlung der Teilnahmegebühr) annehmen kann. Erfolgt
eine solche Annahme durch den Kunden nach Ablauf dieser Frist, so
ist ein solcher Vertrag schwebend unwirksam und bedarf zur Wirksamkeit
einer ausdrücklichen Bestätigung seitens des Veranstalters.
II. Teilnahmegebühr
Die Teinahmegebühr ist vom Kunden direkt an den Veranstalter
zu bezahlen. Die Bezahlung erfolgt wahlweise durch Überweisung
oder Barzahlung. Sofern nichts anderes verinbart wurde, ist bei Vertragsschluss
der volle vereinbarte Betrag zu leisten. Die Teilnahmegebühr
ist spätestens 2 Wochen vor Antritt des Fahrtechnikkurses fällig.
Rücktrittsgebühren sind sofort fällig.
III. Rücktritt
Bis 14 Wochentage vor 1-Tageskursen gilt eine kostenloses Rücktrittsrecht.
Bei kürzerfristigen Rücktritten des Kunden behält der
Veranstalter sich vor, eine Stornogebühr von bis zu 75% des Vertragswertes
einzubehalten. Erfolgt die Rücktrittserklärung des Kunden
erst innerhalb der letzten vier Wochentage vor Seminarbeginn oder
erfolgt keine Rücktrittserklärung seitens des Kunden, so
ist seine volle Teilnahmegebühr fällig, sofern vom Veranstalter
nichts anderes schriftlich mitgeteilt wird.
IV. Leistungen
Die vertraglichen Leistungen ergeben sich aus denen in der Anmeldebstätigung
enthaltenen Leistungsbeschreibung. Nebenabreden, Wünsche, Vereinbarungen,
die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen
der schriftlichen Bestätigung seitens des Veranstalters.
V. Teilnahmebedingungen
Der Veranstalter benötigt für den Fahrtechnikkurs eine Mindestteilnehmerzahl
von 6 Personen. Der Veranstalter kann daher bei Nichterreichung der
Mindestteilnehmerzahl bis zu sieben Wochentage vor Seminarbeginn vom
Vertrag zurücktreten, wenn die Mindestanzahl von 6 Personen nicht
erreicht wird.
VI. Nichtdurchführung wegen höherer Gewalt
Wird das Seminar in Folge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer
höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt,
so daß das Fahrtechnikseminar unmöglich oder unzumutbar
wird, können sowohl die Teilnehmer als auch die Veranstalter
den Vertrag kündigen. Die bereits geleistete Zahlungen werden
umgehend zurückerstattet.
VII. Haftung und Teilnahmegenehmigung
1. Jeder Teilnehmer des Fahrtechnikkurses ist an die für die
Durchführung des Fahrtechnikseminars erforderlichen Anweisungen
vom Seminarleiter oder sonstigen Personal gebunden. Er selbst haftet
für Schäden, die durch Nichtbeachtung solcher Anweisungen
oder entsprechenden Verhaltens entstehen. Jeder Seminarteilnehmer
hat sich so zu verhalten, daß andere Teilnehmer nicht gestört
und gefährdet werden. Bei wiederholten groben Verstößen
gegen die Anordnungen des Seminarleiters kann dieser den Teilnehmer
vom Seminar ausschließen. Ein Anspruch auf (auch anteilige)
RückzahIung der Teilnehmergebühr besteht in einem solchen
Fall nicht.
2. Am Fahrtechnikseminar kann nur teilnehmen, wer voll fahrtüchtig
ist. Jede Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit, insbesondere
durch Alkohol oder Medikamente, führt zum Ausschluß vom
Seminar ohne Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühren
sowie im Falle eines erst späteren Feststellens zum Verlust jeglicher
Schadensansprüche (auch aufgrund grober Fahrlässigkeit,
s. Punkt 4. in diesem Paragraph).
3. Die Teilnehmer verpflichten sich während des Fahrtechniktrainings
die erforderliche Schutzkleidung, insbesondere einen Fahrradhelm,
zu tragen. Ohne Fahrradhelm wird der Teilnehmer vom Kurs ausgeschlossen,
ein Recht auf Rückzahlung der Teilnahmegebühr besteht in
diesem Fall nicht. Der Teilnehmer ist darüber hinaus während
des gesamten Seminares für die technische Sicherheit seines Mountainbikes
in vollem Umfang selbst verantwortlich.
4. Den Teilnehmern ist bekannt, daß Mountainbikefahren, insbesondere
Downhill, eine gefährliche Sportart ist, welche ein hohes Unfall-
und Verletzungsrisiko in sich birgt. Die Teilnehmer verzichten daher
auf die Geltendmachung von deliktischen und vertraglichen Ansprüchen
- außer in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens des Seminarleiters
- gegenüber dem Veranstalter. Dieses umfasst sowohl Personen-
als auch Sachschäden. Sie bestätigen mit ihrer Teilnahme,
dass sie ausschließlich auf eigenes Risiko an dem Seminar teilnehmen.
5. Die Teilnehmer verzichten - außer in Fällen von Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit - gegenseitig auf Ersatz etwaiger
Unfallschäden, soweit diese nicht durch irgendeine Versicherungsleistung
auszugleichen sind.
6. Schadensfälle während der Veranstaltung sind unmittelbar
dem Seminarleiter zu melden.
VIII. Allgemeines
1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen führt nicht zur Unwirksamkeit
des gesamten Vertrages.
2. Abweichungen vom schriftlichen Angebot oder den Bedingungen bedürfen
ebenso wie ergänzende Vereinbarungen zu ihrer Rechtsgültigkeit
der schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter.
3. Gerichtsstand für alle Ansprüche aus diesem Vertrag
oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Bielefeld.
4. Vertragspartner für den Abschluss von Fahrtechnikseminaren
ist bikelounge, Axel Brinkmann, Kleeheide 6, 33803 Steinhagen